Haftung des Vorstandes
Zwar schränkt seit 2013 das Ehrenamtsstärkungsgesetz die Haftung der Mitglieder von Vereins- und Verbandsvorständen ein. Dennoch können sie, wie auch sonstige Vereinsmitglieder, schadensersatzpflichtig sein, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Wann dies zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, erläutert der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler während der Veranstaltung „Die Haftung des Vorstandes“: am Donnerstag, 19. Oktober, 18 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Marpingen, Urexweilerstraße 11.
Die Veranstaltung ist ein Angebot von „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Landkreises Sankt Wendel. Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Anmeldungen: www.vereinsplatz-wnd.de/seminare, E-Mail: Ehrenamt@lkwnd.de.